Wissensvermittlung: Schulungsunterlagen zum Thema Vertragsrechte, Risiken und Mängel

Reetz Sohm Rechtsanwälte informiert über die Rechte und Risiken im Kontext von Verträgen und Mängeln bei baulichen Massnahmen

10. Juli 2022

Gemeinnützige Wohnbauträger haben im Zusammenhang mit der Umsetzung von baulichen Massnahmen regelmässig eine Vielzahl von Verträgen abzuschliessen. Bei jedem dieser Verträge ist es von zentraler Bedeutung, dass dem gemeinnützigen Wohnbauträger die tückischen Punkte betreffend den Vertragsschluss und die daraus resultierenden Haftungsrisiken bekannt sind. Soweit Leistungsstörungen resultieren, insbesondere dann, wenn das bestellte Werk Mängel aufweist, muss dem gemeinnützigen Wohnbauträger bekannt sein, welche Gewährleistungsrechte ihm zustehen und wie diese (u.a. durch rechtzeitige Mängelrügen, verjährungsunterbrechende Massnahmen, Durchführung von beweissichernden Massnahmen, rechtzeitige Beanspruchung von Sicherheiten etc.) durchgesetzt werden können.

Martin Sohm, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Reetz Sohm Rechtsanwälte, führt bei gemeinnützigen Wohnbauträgern regelmässig Schulungen zu dieser Thematik durch. Hier stellen wir Ihnen eine entsprechende Powerpoint-Präsentation zur Verfügung.


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