Wissensvermittlung: Funktionsweise und Geltungsbereich des BWO-Modells einer Kostenmiete

Zusammenfassung über das BWO-Modell einer Kostenmiete

30. September 2022

Basierend auf Art. 8 WFV wurde seitens BWO unter Mitarbeit der Dachverbände gemeinnütziger Wohnbauträger ein sehr praktikables Kostenmietmodell erarbeitet, welches teilweise an das über die Kantonsgrenzen hinweg bekannte Zürcher Kostenmietmodell erinnert; der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Kapitalkosten im BWO-Modell den effektiven Gegebenheiten nach berücksichtigt werden.

Beim unterbreiteten Modell werden zu den tatsächlich anfallenden Finanzierungskosten die mittels einer Pauschale berechneten Betriebskosten addiert, wodurch sich ein maximal zulässiger Mietertrag ergibt (vgl. die vereinfachende Grafik Modell einer Kostenmiete).

In den Finanzierungskosten werden die effektiv anfallenden Kosten für die Verzinsung des Fremd- und des Eigenkapitals berücksichtigt. Die Betriebskosten mittels einer Pauschale berechnet. Je nach Alter der Liegenschaft wird der Berechnung entweder der Anlagewert ohne Land oder der Gebäudeversicherungswert zugrunde gelegt. Bei Neubauten oder Liegenschaften, die jünger als 15 Jahre sind, sind für die Berechnung der Betriebskosten also die Erstellungs- bzw. die Anlagekosten relevant. Bei älteren Liegenschaften ist der Gebäudeversicherungswert als Basiswert anzunehmen.

Die pauschal errechneten Betriebskosten dienen der Deckung der tatsächlichen Betriebskosten; darunter fallen Abschreibungen, Amortisationen, Unterhaltskosten, Einlagen in den Erneuerungsfonds, mit der Liegenschaft verbundene Lasten und öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Bewirtschaftung. In der Pauschale enthalten ist auch ein Zuschlag für allfällige Leerstandsrisiken oder zur Deckung von Zahlungsausfällen.

Auch die Verwaltung des gemeinnützigen Bauträgers (z.B. Ausrichtung der Generalversammlung, Kosten für Rechnungslegung) sollte mittels der pauschal errechneten Betriebskosten gedeckt werden können.

Für eine Mietzinsanpassung bedarf es einer erheblichen Kostenveränderung über eine längere Dauer. Sind die anfallenden Kosten über mehrere Jahre tiefer als die Mietzinseinnahmen, drängt sich eine Mietzinssenkung auf; umgekehrt heisst dies aber auch, dass anhaltend hohe Kosten, die die Mietzinserträge überschreiten, zu einer Erhöhung der Mieten führen müssen. Das BWO legt im neuen Merkblatt zur Kostenmiete fest, dass sich bei einer Veränderung der Kosten um mindestens 5 Prozent eine Anpassung des Mietzinses aufdrängt.

Wer das Merkblatt und die ganzen Erläuterungen zum Modell Kostenmiete durchlesen möchte, findet hier eine Zusammenfassung: Wissen und Tipps - BWO-Modell einer Kostenmiete


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