Wissensvermittlung: Regelung von Werkverträgen

Die Relevanz von Werkverträgen als Grundlage für Leistungsumfang, Kostenüberschreitungen, Insolvenz und Baumängel

6. Februar 2023

Gemeinnützige Wohnbauträger realisieren regelmässig Neubauprojekte und haben an den in ihrem Eigentum stehenden Bestandesobjekten laufend Instandsetzungsmassnahmen durchzuführen. Für die Vergabe entsprechender Bauleistungen sind sie auf gute vertragliche Grundlagen, insbesondere auf gute Werkverträge angewiesen.

Im Rahmen entsprechender Werkverträge ist aus Sicht des Bestellers sicherzustellen, dass der Leistungsinhalt und der dafür zu entrichtende Werkpreis klar bestimmt werden. Der Besteller muss durch vertragliche Regelungen vor Kostenüberschreitungen geschützt werden. Ferner ist durch die Vereinbarung von Sicherheiten das Risiko einer allfälligen Insolvenz des beauftragten Unternehmers zu berücksichtigen. Auch sind die Pflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit Baumängeln klar und eindeutig zu Regeln.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Weltmarkt ist derzeit dem Umstand, dass die Preise für gewisse Baumaterialien (z.B. Rohstoffe wie Stahl und Holz) stark ansteigen oder nicht (resp. nur mit Verzögerung) lieferbar sind durch projektspezifische Teuerungsregelungen resp. Regelungen zum Terminverzug des Unternehmers Rechnung zu tragen.

Im Downloadbereich von Gewora.ch stellen wir Ihnen einen entsprechenden Muster-Werkvertrag für Einzelvergaben zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Ausformulierung von entsprechenden Werkverträgen sehr anspruchsvoll ist und jeweils auf die Anforderungen im Einzelfall ausgerichtet werden muss. Das Team von Gewora berät gemeinnützige Wohnbauträger jederzeit gerne bei der Verhandlung und Redaktion entsprechender Werkverträge.


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